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Monday, December 7, 2015

Ist Rubax eine Schmerztablette?


Ich bereits auf meinem Blog über Rubax geschrieben (Link siehe unten). Jetzt sehe ich einen Betrag „Gesundheit Aktuell“ eine Werbung Zu Rubax unter der großen Überschrift „Die natürliche Schmerztablette / wirkt gezielt und ganz ohne Chemie“; zugegeben das Wort „Anzeige“ erscheint über der als Artikel aufgemachten Werbung. Hier wird „Rubax MONO“ beworben, also mit einem Namen, der von Schmerzmitteln bekannt ist. Wahrscheinlich ist es rechtlich möglich, so vorzugehen, aber ich bin moralisch entrüstet, da es sich so liest, als handele es sich bei Rubax MONO um ein nach dem Arzneimittelgesetz geprüftes und zugelassenes Medikament. Auch die Formulierung „speziell für Beschwerden im Bewegungsapparat“ muss auf den Nichtfachmann professionell im Sinne der Schulmedizin wirken; allerdings würde man nicht „im Bewegungsapparat“ sagen und Rubax ist kein Mittel der Schulmedizin. Als Beweis für die Behauptungen, wird wieder die Rattenstudie (Patil et al.: Modulation of arthritis in rats by Toxicodendronpubescens and its homeopathic dilutions) herangezogen (siehe Link).

Müsste hier nicht eine der Aufsichtsbehörden einschreiten? Wie sieht es aus mit dem Verbraucherschutz? Eher schlecht!

Was kostet der Spaß? Bei chronischen Schmerzen werden drei Tabletten täglich empfohlen. Da kommen wir auf Jahreskosten von etwa 200 €. Angesichts der Studienlage wäre mir das zu viel.

Link:


1 comment:

  1. Der Verbraucherschutz schläft. Die Aufsichtsbehörden schlafen. Und der mündige Verbraucher fällt leider auf jeden Mist rein ...

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