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Monday, July 31, 2017

Kopftuch

Fleischereifachverkäuferinnen auf der Markt in Bischkek - Kopfbedeckung ist Pflicht, 
aber nicht alle tragen ein Kopftuch


Wieder einmalmehr erhielt ist eine E-Mail aus meiner salafistischen Quelle. Man berichtete über eine Praktikantin, die in einem Pflegeheim wegen des Kopftuches abgelehnt worden war. Einige Stunden zuvor hatte ich im Journal der Vereinten Evangelischen Mission über das Problem gelesen [1].

Die junge Frau wollte sich nur für ein zweiwöchiges Praktikum für eine Küchenaushilfstätigkeit bewerben. „Die kopftuchtragende Bewerberin erhielt eine Absage. In der Begründung hieß es, dass bei der Essenzubereitung aus hygiene-rechtlichen Gründen grundsätzlich nicht mit einem Kopftuch gearbeitet werden dürfe.“
Das ist nun eine dumme Begründung, denn in der Küche soll ja aus hygienischen Gründen mit Kopfbedeckung gearbeitet werden. Mittlerweile tragen sogar Köche Kopftücher [2], die damit ein wenig wie Hulk Hogan aussehen [3]. Die junge Frau hatte sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewendet und die Pflegedienstleitung ließ sich dann überzeugen, ihr doch die Stelle anzubieten. Dieses Praktikum nahm sie jedoch nicht wahr, da sie zwischenzeitlich in einer anderen Einrichtung ein solches absolviert hatte. Übrigens kann man den Fall auch auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes nachlesen.

Wenn man das Internet durchgeht, wird man immer wieder fündig, dass sich das Tragen eines Kopftuches negativ auf Bewerbungen ausgewirkt hatte. Das sollte sich ändern. Im Journal der Vereinten Evangelischen Mission werden zwei junge Frauen vorgestellt, von der die eine ein Kopftuch trägt und die andere nicht. Zwei Dinge waren ihnen wichtig: 1. Das Kopftuch ist kein Instrument der Unterdrückung durch männliche Familienmitglieder, und 2. möchten sie nicht auf die Frage Kopftuch oder nicht reduziert werden.

Ich hoffe, dass sich die Situation bessert. Die evangelische Kirche und die Daikonie arbeiten daran [4]. Und wenn es doch einmal nicht klappt, sollte frau nicht sofort aufgeben und sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden.


Links: 
[1] Journal der Vereinten Evangelischen Mission, 2/2017, S. 13

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