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Monday, January 16, 2017

Behördendeutsch: § 22 Nummer 5 Satz 2 Buchstabe a in Verbindung …



Mein 91jähriger Vater bekam gerade ein Schreiben von seiner Versorgungskasse, in dem auf eine Besteuerung nach „§ 22 Nummer 5 Satz 2 Buchstabe a in Verbindung mit § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG ggf. in Verbindung mit § 55 Absatz 1 Nummer 1 EStDV4“ hingewiesen wurde. Ich habe dann unter 4 nachgeschaut, da werden dann erwähnt: § 82 EStG, § 10 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b EStG, § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b EStG, § 22 Nummer 5 Satz 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG und mit § 55 Absatz 1 Nummer 1 EStDV“. Dann ist ja alles geklärt.

Geht es nicht vielleicht auch so, dass man es verstehen kann?

Deshalb habe ich auch die Versorgungskasse angeschrieben, denn telefonisch ist der Kundendienst nur vormittags zu erreichen. Wenn es eine Antwort gibt, werde ich sie ergänzen.

Und eine Antwort habe ich auch umgehend bekommen:

Sehr geehrter Herr Dr. Kirsch,
zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die XXX Zusatzversorgungskasse (ZVK) gesetzlich verpflichtet ist, ihren Rentnerinnen und Rentnern die im abgelaufenen Kalenderjahr gezahlten Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung zu bescheinigen.
Für weitergehende Informationen verweise ich auf unsere Internetseite […].
Ob die Rentnerin oder der Rentner im Einzelfall verpflichtet ist, noch eine Steuererklärung abzugeben, kann von unserer Seite aus nicht beurteilt werden. Ich bitte Sie deshalb, sich diesbezüglich und bezüglich eventueller weiterer steuerrechtlicher Fragen gegebenenfalls an das zuständige Wohnsitzfinanzamt Ihres Vaters zu wenden.
Ich hoffe, Ihnen hiermit zunächst weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Der Geschäftsführer
Im Auftrag
XXX

Ja, das hat weitergeholfen. Schade, dass eine solche Notiz nicht dem offiziellen Schreiben beigelegt war. So etwas kann die Verunsicherung mindern.
Jetzt bin ich gespannt, was man beim Finanzamt sagt.


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