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Tuesday, March 27, 2018

Der Schmu mit den Schüßler-Salzen


Wilhelm Heinrich Schüßler (1821–1898) hatte die Idee, die Krankheiten würden durch einen gestörten Mineralhaushalt der Zellen entstehen und man könne diese durch Gabe von verdünnten Mineralien (ähnlich wie in der Homöopathie) therapieren. Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg für diese Annahmen. Insbesondere gibt es keinen wissenschaftlichen Nachweis für die Wirksamkeit von Schüßler-Salzen. „Biochemie nach Schüßler ist zur Behandlung von Krankheiten nicht geeignet.“ [1]

Nach Schüßler wirken die Salze auf physiologisch-chemische Vorgänge im menschlichen Organismus [2] und beruhten nicht auf dem homöopathischen Simile-Prinzip. Trotzdem werden sie wie homöopathische Arzneimittel hergestellt und nach deutschen Arzneimittelgesetz (AMG) auch so eingestuft.

Der Biochemische Bund ließ sich in die Reichsarbeitsgemeinschaft der Verbände für naturgemäße Lebens- und Heilweise eingliedern [3]. Heinrich Himmler versuchte die Wirksamkeit zu belegen, indem er im KZ Dachau Experimente an katholischen Priestern durchführen ließ, denen durch Injektion von Eiter Blutvergiftungen beigebracht wurden. Die Schüßler-Salze waren wirkungslos und einige der Priester verstarben durch die Sepsis. Siehe dazu auch: [4]
Nach dem 2. Weltkrieg wurde der Biochemische Bund aufgelöst, nur um bereits 1946 wieder neu gegründet zu werden. 1949 erschien auch wieder die Mitgliederzeitschrift Gesundes Volk, die dann später unter dem weniger völkischen Titel Weg zur Gesundheit weiter existiert. 

Auch die Leichtgläubigkeit ist ein Anwendungsgebiet der Schüßler-Salze. Leichtgläubigkeit wird dabei als Krankheit der Seele aufgefasst. [5]. Wenn man nun aus Leichtgläubigkeit Schüßler-Salze nimmt, dann kann man sie auch gegen die Leichtgläubigkeit nehmen, aber wenn man dann nicht mehr leichtgläubig ist, ja dann wären sie wirksam … „allein, mir fehlt der Glaube“.

Das Oberlandesgericht Hamm hat am 13.12.2012 die in der Deutschen Hebammenzeitschrift veröffentlichte Werbeaussage „Schüßler-Salze … Sanfte Begleiter in der Schwangerschaft“ als irreführend untersagt [6]. Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm befand, dass die Wirkung der beworbenen Schüßler-Salze nicht wissenschaftlich gesichert sei; und sah eine Gefahr, dass Schwangere möglicherweise von der Befragung ihres Arztes oder von der Einnahme angeblich mehr belastender, aber besser helfender Präparate (der Schulmedizin) abgehalten werden könnten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ich könnte jetzt den leichtgläubigen Nutzern von Schüßler-Salzen sagen, dann könnten sie auch an den Weihnachtsmann glauben. Ich mag aber nicht. In der Regel sind es doch verzweifelte Menschen, denen die pharmakologischen Möglichkeiten der Schulmedizin nicht helfen konnten. Andererseits ist das kein Argument, diese Menschen zu übervorteilen.

Ich rate ab.


Links und Literaturangaben: 
[1] Stiftung Warentest (Hrsg.): „Die andere Medizin - ´Alternative´ Heilmethoden für Sie bewertet“, Berlin 2005, ISBN 3-937880-08-9, S. 106; zitiert nach [2].

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