Die Rheinische Post berichtet über einen wilden
Zebrastreifen: http://www.rp-online.de/nrw/staedte/meerbusch/. Gestern war er aufgefallen. Jemand hatte in Meerbusch-Strümp mit weißer Farbe
einen Zebrastreifen auf die Straße gemalt. Das Foto, eine Nachstellung des
Fotos auf dem Album Abbey Road von den Beatles, ist sehenswert.
Und nun ermittelt die Polizei. Während schon der Regen die
weiße Farbe abwäscht. Und die Besitzer von Luxuskarossen sorgen sich, dass die
Farbe ihr Gefährt verschmutzen könnte.
Würde ich so denken, dann müsste ich auch die Kinder bzw. ihre
Eltern verklagen, die mit Kreide auf den Bürgersteig malen, denn die haftet
doch dann an meinen Rädern, äh Schuhen. Ist Strafanzeige wg. Sachbeschädigung
nicht auch ziemlich über's Ziel hinausgeschossen?
An die Stelle Xantenerstraße / Helen-Keller-Straße gehört schon längst wenigstens ein
Zebrastreifen, besser noch eine Ampelanlage. Schön, dass durch diese illegale Aktion Bewußtsein geschaffen wurde.
30.06.2015
Es gibt Nachahmer, diesmal an der Ecke Bommershöfer Weg / Görresstraße in Osterath. Siehe hier: https://www.facebook.com/photo.php?fbid=386555258211852
Das sieht nach einer Aktion im Sinne von Che Guevara aus: "Schafft zwei, drei, viele Zebrastreifen". Aber Spaß beiseite, die Polizei muss dagegen vorgehen, denn die juristische Seite ist eindeutig. Man kann nicht selbsttätig Verkehrsschilder, Ampeln, Zebrastreifen anbringen. Auch die zivilrechtliche Seite könnte bei einem Unfall problematisch werden. Hat der Fußgänger auf einem wilden Zebrastreifen die gleichen Rechte, die er auf einem normalen Zebrastreifen hat?
No comments:
Post a Comment