Samstagabend fahre ich
nach Köln-Buchforst, wie so häufig. Ja, werden jetzt Ortskundige einwenden,
Buchforst sei schließlich der reinste Dschungel: Einbahnstraßen, kaum Platz,
rechts vor links und, und, und. Dorthin muss der Fahrschüler hinfahren, wenn
der Prüfer ihn durchfallen lassen will. Dorthin müssen die Taxifahraspiranten,
bevor sie sich zur Prüfung melden. Dorthin schicken die Paketzustell-Dienste
nur ihr erfahrenstes Personal. Eben dort.
Ich parke auf der
Waldecker Straße; ja, ich weiß, wo das abends noch möglich ist, ohne
angeschleppt zu werden. Ich steige aus dem Auto. Und noch bevor ich die Straße
überqueren kann, sehe ich, wie ein Auto rückwärts in die Galilei Straße
einbiegt und dann gegen die Einbahnstraße aus ihr herauskommt. Sofort fährt ein
anderes Auto vorwärts in die besagte Galilei Straße und kommt rückwärts aus ihr
heraus.
Liebe Autofahrer! Die
Straßenverkehrsordnung gilt auch nach Einbruch der Dunkelheit. Sie ist ziemlich
eindeutig. Und bei Fahrten in Einbahnstraßen ist sie besonders eindeutig. Diese
Regeln sind zu unserem Schutz da. Deshalb sollte man eigentlich theoretisch und
praktisch, und uneigentlich sowieso die Regeln der Straßenverkehrsordnung
einhalten.
Gut, dass wir das klären
konnten!
Und, wer es sich jetzt
noch in Google Streetview anschauen will - der ältere Herr an genau der Ecke,
an der sich alles abspielte, der die Hände auf dem Rücken hält, das ist mein
alter Herr.
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