Haben Sie auch so ein Fax
bekommen?
Teilansicht!
Ich hatte es heute in
meinem Posteingang. Mir wird ein Warngerät angeboten. Es handelt sich um ein
Gerät, das vor Geschwindigkeitsmessungen schützen soll. Tja ... diese Geräte sind aber
verboten. Das Fax trägt die Unterzeile: „Diese Information wurde als
Serviceleistung, eigenverantwortlich im Namen und Auftrag vom Publisher for
News – PB70 El Nil – Cairo Egypt [...]“.
„100%tiger RUND – UM
– Schutz!“ wird versprochen. Das wage ich zu bezweifeln, da Warngeräte z.B. vor
Laser- oder Lichtschrankenanlagen sehr aufwendig (und auch teuer) sind. Siehe
hierzu den lesenswerten Artikel: https://www.bussgeldkatalog.org/blitzer/radarwarner/
Ob illegale Anlagen
steuerlich absetzbar sind, wage ich auch zu bezweifeln.
„In allen Ländern von
Europa einsetzbar“ – einsetzbar heißt aber nicht, dass sie auch erlaubt sind. Vielmehr ist davon
auszugehen, dass eine solche Anlage verboten ist. Denn: „Wer ein Fahrzeug
führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit
mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen
oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von
Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“ [ § 23 Abs. 1b
StVO]
„Deutsche Entwicklung und
Service“ – warum ist dann das Fax in fehlerhaftem Deutsch verfasst? Warum
liegen die Bezugsadressen in Amsterdam und London? Und warum liegt die
Publizistische Verantwortung in Kairo? Natürlich um eine mögliche straf- oder
zivilrechtliche Verfolgung zu erschweren.
Ich will nicht
verschweigen, dass es in der Rechtsprechung zur Warnung vor
Geschwindigkeitsfallen Grauzonen gibt, aber darauf sollte man sich nicht
verlassen. Und z.B. für die Schweiz gilt: „Ein Navi mit Radarwarner-POI kostet
mindestens 200 Euro Strafe. Das Gerät darf sichergestellt und vernichtet
werden.“ (Quelle: Rechtsanwalt Johannes Richard - http://www.pcwelt.de/ratgeber/Radarwarner_-_was_ist_erlaubt_und_was_nicht_-Apps_und_Radarwarngeraete-8001285.html)
Ich rate also dringend ab.
Aber vielleicht wollen Sie ja Vollgas geben und wissentlich den Verkehr gefährden
... dann ist Ihnen aber auch mit einem solchen Gerät nicht geholfen. Dann hilft
wirklich nur noch der Führerscheinentzug.
Ich habe erneut ein Fax bekommen. Sieht ähnlich aus. Hat einen fast identischen Text, aber jetzt sitzt der Verantvortliche in Brasília. Die Telefonnummern sind weiterhin in Großbritannien und den Niederlanden.
ReplyDeleteDarf man weiterhin nicht einsetzen
Das OLG Rostock hat geurteilt, dass die Blitzer.de-App während Fahrt nicht benutzt werden darf. http://www.online-und-recht.de/urteile/App-von-Blitzer-de-darf-waehrend-Autofahrt-nicht-benutzt-werden-Oberlandesgericht-Rostock-20170222/
ReplyDelete§ 23 Abs. 1b StVO lautet:
"(1b) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."