Ich bereits auf meinem
Blog über Rubax geschrieben (Link siehe unten). Jetzt sehe ich einen Betrag „Gesundheit
Aktuell“ eine Werbung Zu Rubax unter der großen Überschrift „Die natürliche
Schmerztablette / wirkt gezielt und ganz ohne Chemie“; zugegeben das Wort „Anzeige“
erscheint über der als Artikel aufgemachten Werbung. Hier wird „Rubax MONO“
beworben, also mit einem Namen, der von Schmerzmitteln bekannt ist. Wahrscheinlich
ist es rechtlich möglich, so vorzugehen, aber ich bin moralisch entrüstet, da es
sich so liest, als handele es sich bei Rubax MONO um ein nach dem
Arzneimittelgesetz geprüftes und zugelassenes Medikament. Auch die Formulierung
„speziell für Beschwerden im Bewegungsapparat“ muss auf den Nichtfachmann
professionell im Sinne der Schulmedizin wirken; allerdings würde man nicht „im
Bewegungsapparat“ sagen und Rubax ist kein Mittel der Schulmedizin. Als Beweis
für die Behauptungen, wird wieder die Rattenstudie (Patil et al.: Modulation of
arthritis in rats by Toxicodendronpubescens and its homeopathic dilutions)
herangezogen (siehe Link).
Müsste hier nicht eine der
Aufsichtsbehörden einschreiten? Wie sieht es aus mit dem Verbraucherschutz? Eher
schlecht!
Was kostet der Spaß? Bei
chronischen Schmerzen werden drei Tabletten täglich empfohlen. Da kommen wir
auf Jahreskosten von etwa 200 €. Angesichts der Studienlage wäre mir das zu
viel.
Link:
Der Verbraucherschutz schläft. Die Aufsichtsbehörden schlafen. Und der mündige Verbraucher fällt leider auf jeden Mist rein ...
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