Ich hatte mich bereits mehrfach
kritisch zu Glukosamin und ähnlichen Supplementen hier auf diesem Blog
geäußert. Kürzlich erschien in der Fachzeitschrift Arthritis
& Rheumatology (2014: doi: 10.1002/art.38314) [die Zeitschrift hieß
früher Arthritis
& Rheumatism] ein Artikel zu einer
Studie, die Glukosamin untersucht hat. Glukosamin wird gerne als
Chondroprotektivum, also Knopelschutzmittel, bezeichnet, aber die Studie zeigt
ein ganz anderes Bild.
C. Kent Kwoh und seine Kollegen von der
Universität in Tucson untersuchten die Wirkung von einmal täglich 1.500 mg
Glucosamin gegenüber Placebo (Limonade).
Zunächst verglichen sie als Maßstab
für die Knorpelzerstörung das C-Telopeptids vom Typ II-Kollagen. Es ergab sich
kein Unterschied zwischen Glukosamin und Placebo, also kommt durch Glukosamin
kein Knorpelschutz zustande.
Bestimmte Knochenmarkläsionen wurden
durch Kernspintomografie (Magnetresonanztomografie) untersucht. Aber auch in
diesem Untersuchungsverfahren ergaben sich keine Unterschiede; hierbei ist noch
die Anmerkung wichtig, dass es sich dem
Magnetresonanztomografen um ein Hochleistungsgerät mit 3 Tesla handelt, also
auch sehr geringe Unterschiede festgestellt werden könnten – wenn sie denn da
wären!
Als dritte Untersuchungsmethode wurde
der WOMAC (Western Ontario and McMaster Universities
Arthritis Index) eingesetzt, der in einem Fragebogen Beschwerden erfasst; aber auch
in dieser anerkannten Methode ließ sich kein Unterschied zwischen Glukosamin
und Placebo feststellen.
Zusammenfassend konnte
die Studie von Kwoh keinen Hinweis auf eine Wirksamkeit von Glukosamin finden.
Das Geld für
Nahrungsergänzungsmittel mit Glukosamin kann man sich also getrost sparen.
03.05.2014:
Gerade lese ich in der Ausgabe 5/2014 des Rheinischen Ärzteblattes unter Sicherer Verordnen die Folge 265: "Orales Glukosamin - keine Evidenz als "Chondroprotektivum". Glukosamin "wird in Deutschland immer noch als Chondroprotektivum vertrieben, obwohl viele randomisierte Studien keinen überzeugenden Nachweis für eine Regeneration des Gelenkknorpels erbringen konnten." Es wird die o.g. Studie zitiert. "Es scheint an der Zeit, von der Verordnung dieses Pseudoplacebos abzusehen."
03.05.2014:
Gerade lese ich in der Ausgabe 5/2014 des Rheinischen Ärzteblattes unter Sicherer Verordnen die Folge 265: "Orales Glukosamin - keine Evidenz als "Chondroprotektivum". Glukosamin "wird in Deutschland immer noch als Chondroprotektivum vertrieben, obwohl viele randomisierte Studien keinen überzeugenden Nachweis für eine Regeneration des Gelenkknorpels erbringen konnten." Es wird die o.g. Studie zitiert. "Es scheint an der Zeit, von der Verordnung dieses Pseudoplacebos abzusehen."
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