In der Rheumatologie gibt es derzeit viele neue Begriffe zu lernen.
Was Biologika sind, wissen
die meisten. Biologika sind biopharmazeutische
Arzneimittel, die bereits seit ca. zwei Jahrzehnten in der Rheumatologie
angewendet werden. Es sind dies z.B. Remicade® (Infliximab), Enbrel®
(Etanercept), Humira® (Adalimumab), Kineret® (Anakinra),
Orencia® (Abatacept), Mabthera® (Rituximab), RoActemra®
(Tocilizumab), Simponi® (Golimumab), Cimzia® (Certolizumab),
Benlysta® (Belimumab), Prolia® (Denusomab), Ilaris®
(Canakinumab), Stelara® (Ustekinumab), Cosentyx®
(Secukinumab).
Biosimilars sind
Nachahmerprodukte von Biologika, die nach Ablauf der Patentzeit des
Originalwirkstoffs zugelassen werden können. Biosimilars sind nicht völlig
identisch mit dem Originalprodukt. Sie müssen die Bioäquivalenz in Studien
nachweisen. Zur Zeit sind in Deutschland zugelassen: Infliximab-Biosimilars und
ein Etanercept-Biosimilar.
Infliximab-Biosimilars:
Remsima®, Inflektra®, Flixabi®.
Etanercept-Biosimilar: Benepali®.
Biomimics sind wie
Biosimilars Nachahmerprodukte von Biologika, aber sie erfüllen nicht die
Anforderungen für Bisosimilars. Ein anderer Begriff dafür ist „Intended Copies“.
Mehr dazu hier: http://rheumatologe.blogspot.de/2016/01/biomimics.html
(englischer Text). Auf dem letzten
europäischen Kongress (EULAR 2016 in London) sah ich ein Poster dazu. M.
Scheinberg und Kollegen berichteten unter dem Titel: „Variability of Intended
Copies for Etanercept in 5 Countries“. Sie wiesen erhebliche Unterschiede nach.
Diese Biomimics sind bei uns nicht zugelassen.
Was sind nun Bioidenticals? Bioidenticals sind Nachahmerprodukte von Biologika aus derselben
Herstellung. Sie sind also untereinander identisch. Man kann sich das so
vorstellen: eine Produktion wird in Fläschchen abgefüllt, aber es werden
verschiedene Etiketten aufgeklebt. Aktuell gibt es dies nur für Infliximab. Remsima® und Inflektra® stammen aus einer
Produktion (Celltrion in Süd Korea).
Wird ein Biologikum
mit Handelsnamen (z.B. Remicade®) verordnet, ist ein Austausch durch
ein Biosimilar (in diesem Beispiel: Remsima®, Inflektra®, Flixabi®) nicht möglich. Eine Verordnung unter dem Wirkstoffnamen (in
diesem Beispiel: Infliximab), wird als „unklare Verordnung“ gewertet, so dass
der Apotheker kein Arzneimittel abgeben darf. Bioidenticals bilden eine Ausnahme,
sie können entsprechend von Rabattverträgen ausgetauscht werden. Remsima® und Inflektra® könnten
also untereinander ausgetauscht werden.
Zusammenfassend
sieht es komplizierter aus, als es ist.
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