Prinzipiell bin ich kein Freund
von Biosimilars, denn sie stellen kein neues Therapieprinzip dar, sondern
jemand vermarktet nach Auslaufen des Patentschutzes die Idee einer anderen
Firm. Dagegen steht natürlich eine Preisreduktion. Ich hatte den betreffenden
Firmen der Originale geraten, doch den Preis zu reduzieren, aber man will sich
nicht auf einen Preiskampf einlassen.
Über welche Biosimilars reden
wir?
Bereits Zugelassen sind [1]:
Inflektra® (Infliximab
Biosimilar) (Remsima® Bioidentical)
Remsima® (Infliximab Biosimilar) (Inflektra® Bioidentical)
Flixabi® (Infliximab Biosimilar)
– aktuell für uns die preisweerteste Variante
Benepali® (Etanercept Biosimilar)
Mehr zu „Bioidenticals –
Biosimilars – Biologika – Biomimics“ siehe unter [2].
Was sagt die Wissenschaft?
K.K. Jørgensen und Kollegen veröffentlichten eine Studie [3]: „Switching
from originator infliximab to biosimilar CT-P13 compared with maintained
treatment with originator infliximab (NOR-SWITCH): a 52-week, randomised,
double-blind, non-inferiority trial”. Die NOR-SWITCH-Studie zeigte, dass die Umstellung vom Infliximab-Original
[das ist Remicade®] auf CT-P13 [das sind Inflektra® und Remsima®) nicht schlechter
war als die fortgesetzte Behandlung mit dem Infliximab-Original nach einer
vorgegebenen Nicht-Unterlegenheitsspanne von 15%.
Es werden noch weitere Probleme bei
einer Umstellung diskutiert, insbesondere die klinische Bedeutung der
Unterschiede in der Immunogenität [4]. Die Frage ist allerdings auch offen
inwieweit dieser Unterschied anders ausfällt als genetische Änderungen im
Originalprodukt. Hierzu habe ich jedoch keine Daten gefunden.
Zur Zulassung
In der Europäischen Union wurden
Biosimilars seit 2006 bereits 28 Biosimilars zugelassen [5]. Es war nur eine
Frage der Zeit, wann das Phänomen die Rheumatologie erreicht. Es wurde ein
Patientenregister eingerichtet, um unerwünschte Ereignisse und die langfristige
Wirksamkeit zu überwachen.
Zum Wechsel
Der Wechsel zu Biosimilars
erfolgt bereits. Für Krankenhäuser ist entscheidend, dass Geld für die
Medikation auch für bereits in der Vergangenheit verordnete Medikamente von den
Krankenkassen wg. des gesetzlich festgelegten Wirtschaftlichkeitsgebotes rückgefordert
werden kann. Für niedergelassene Ärzte gelten Quoten, die erfüllt werden
müssen, da sonst ein Regress droht.
Ich bleibe dabei – ich mag den
Wechsel zu Biosimilars nicht, da er Zeit kostet, die dann für die direkte
Arbeit am Patienten fehlt. Aber ich werde mich dem Wechsel auch nicht entgegenstellen
können, da die Einsparungen beträchtlich sein werden. Eine Frage sei aber noch
an die Politik gestattet: warum sind Biologika in Deutschland so viel teurer
als in anderen Ländern der EU?
Links:
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