Monday, January 21, 2013

Abgewiesenes Vergewaltigungsopfer - einige Bemerkungen



"Streit in Köln um von Kliniken abgewiesenes Vergewaltigungsopfer"

So stand es am 18.01.2013 in der Rheinischen Post. Aber das wirft doch noch einige Fragen auf.
Das Erzbistum entschuldigte sich. Ja wahrscheinlich hat es auch allen Grund dazu. Wenn es in den ihnen nachgeordneten Kliniken nicht klar ist, wie die Stellung des Erzbistum zu dieser Frage ist und wenn es weiterhin unklar ist, ob Ärzte oder vielleicht auch Pflegepersonal entlassen werden, wenn sich nicht an bestimmte Vorgaben gehalten wird, dann ist da Handlungsbedarf.
Und das gilt auch für die Klinikleitungen. Wenn man die Angst umgehen läßt, dass der Arbeitsplatz gefährdet ist, dann muss man sich nicht wundern, wenn Angst als Handlungsmaxime genommen wird. Warum gibt es nicht eine Standardverfahrensanweisung? Vom Qualitätmanagement her ist es sowieso notwendig und man fängt doch gerade in sensiblen Bereichen an.
Abweisung? Stand die Notärztin mit der Patientin in der Tür? Dann allerdings hätte es sich gehört, dass eine Erstversorgung durchgeführt wird mit nachfolgender Verlegung in eine andere Klinik. Oder wurde erst einmal per Telefon nachgefragt?
Müßte die Notärztin Irmgard Maiworm nicht ein Interesse haben, ihrer Patientin die beste nur mögliche Therapie und Versorgung zu verschaffen? Das nächstliegende Krankenhaus ist da vielleicht nicht die beste Wahl. Ich hätte nach einem Krankenhaus gesucht, das damit Erfahrung hat. Was ist, wenn es aus Unerfahrenheit zu Verfahrensfehlern kommt, so dass der Vergewaltiger nicht überführt werden kann? Ist es nicht geradezu unkollegial, solche Ärzte mit einer Aufgabe betrauen zu wollen, in der sie versagen müssen? Also Irmgard Maiworm ist meine Heldin nicht.
Es gibt hier überhaupt keine Helden, nur Verlierer.
Ich hoffe, dass sich die junge Frau erholt. Ich hoffe, dass der oder die Täter gefaßt werden. Ich wünsche mir, dass Erzbistum und diese wie auch andere Klinikleitungen Klarheit schaffen, wie und insbesondere dass Vergewaltigungsopfern auch in katholischen Kliniken geholfen wird.

Link zum Artikel RP: http://nachrichten.rp-online.de/regional/streit-in-koeln-um-von-kliniken-abgewiesenes-vergewaltigungsopfer-1.3138831 


Hier noch ein Nachtrag:

Im Tagesspiegel, den ich normalerwesie nicht lese, da er in Berlin erscheint, wurde noch einige Ideen von Frau Ursula Heinen-Esser, NRW-Landesvorsitzende der von katholischen Laien gegründeten Schwangerenberatung Donum Vitae und CDU-Bundestagsabgeordnete, veröffentlicht. "Ich finde es skandalös, dass der Frau die Untersuchung verweigert wurde." Das finde ich auch. "Das ist eine weitere Demütigung für sie und schützt die Täter, wenn die Spuren nicht gesichert werden." Die Demütigung sehe ich auch, aber ich meine, dass gerade die Spurensicherung von anderer Stelle sinnvoller ist, siehe oben. Die rigide Haltung der der katholischen Kirche zur „Pille danach“ könne sie nicht nachvollziehen. Doch, das ist ziemlich einfach, denn sie beendet das beginnende Leben. Das ist jedenfalls die aktuelle Meinung und die ist ausnahmsweise medizinisch begründbar. Für Thomas von Aquin begann das menschliches Leben erst bei der Besselung desLeibes; etwa der 40. Tag bei Jungen und etwa der 90. Tag bei Mädchen. Der Tagesspiegel schreibt weiter: "Die Notfallkontrazeption gehöre zur umfassenden Hilfe für ein Vergewaltigungsopfer." Und eben die ist in den besagten Kliniken nicht möglich.

Link zum Artikel des Tagesspiegels: http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/abgewiesenes-vergewaltigungsopfer-kritik-an-katholischen-kliniken-und-der-kirche-von-allen-seiten/7649804.html

Noch ein Nachtrag am 22.01.2013:

Die Rheinische Post veröffentlichte eine Artikel: „Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen katholische Kliniken“, Link: http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/staatsanwaltschaft-ermittelt-nicht-gegen-katholische-kliniken-1.3139358. Es bestehen nämlich weder eine unterlassene Hilfeleistung noch ein Hinweis auf Strafvereitelung, „da die Kliniken keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Sicherung von Spuren hätten“. Ich finde meine Einschätzung, dass man das Krankenhaus mit der größten Erfahrung in Hilfestellung und Sicherung von Beweismitteln aufsuchen soll, bestätigt.

In einem anderen Artikel schreibt Tanja Henkel: „Folglich muss man sich die Frage stellen, ob die katholische Kirche überhaupt noch Träger eines allgemeinen Krankenhauses sein kann, wenn sie keine umfassende Versorgung anbieten kann, weil das gegen ihre Glaubensgrundsätze verstößt.“ Das meine ich nicht, denn damit schießt man über das Ziel hinaus. Dann müsste ja alle internistischen Abteilungen, die nicht über eine interventionelle Kardiologie, jede Chirurgie, die nicht über einen Herzchirurgen verfügt, mit gleichem Argument schließen. Link: http://www.google.de/imgres?imgurl=http://www.wz-newsline.de/polopoly_fs/1.1020993.1358447431!/httpImage/onlineImage.jpg_gen/derivatives/landscape_300/onlineImage.jpg&imgrefurl=http://www.wz-newsline.de/home/leitartikel/abgewiesenes-vergewaltigungsopfer-ein-dilemma-fuer-die-aerzte-1.1209432&h=300&w=294&sz=32&tbnid=LVAdIO7U6Y02KM:&tbnh=90&tbnw=88&zoom=1&usg=__kShygpgM4iZNT2lOe07AHf4JV0o=&docid=TElxfiGwKIY1AM&hl=de&sa=X&ei=xCT-UJC-NoXdsgaPqYGwBQ&ved=0CHIQ9QEwCw&dur=2736

Nachtrag 23.01.2013
meta.tagesschau schreibt: "Erzbischof Joachim Meisner hat sich nach der Kölner Klinikaffäre bei dem abgewiesenen Vergewaltigungsopfer entschuldigt. "Dieser Vorgang beschämt uns zutiefst, denn er widerspricht unserem christlichen Auftrag und Selbstverständnis." Sein Nein zur "Pille danach" bekräftigte er dennoch." (Ich hoffe, ich darf die drei Sätze zitieren. Falls ich sie streichen muss, hier der Link: http://meta.tagesschau.de/tag/kardinal-meissner). Die Abweisung des Vergewaltigungsopfers und die "Pille danach" sind zwei verschiedene Vorgänge. Ich bin nun wirklich kein Freund von Erzbischof Joachim Meisner, aber er argumentiert konsistent. Nach Auftrag und Selbstverständnis von Caritas darf das Opfer nicht einfach abgewiesen werden, nach dem Gebot nicht zu töten darf er die "Pille danach" zu zulassen. Deshalb ist das "dennoch" völlig fehl am Platz.

Nachtrag 28.01.2013

Einen interessanten Aspekt bringt die FAZ am 26.01.2013 zur Sprache (S. 10): " ..., wenn es nicht makabre Versuche katholischer "Lebensschützer" gäbe, Notsituationen vorzutäuschen und darauf zu warten, dass die "Pille danach" verschrieben wird." Dann werden die Krankenhäuser ebenso, wenn auch von anderer Seite, angeprangert.
Gibt es einen Ausweg aus dem Dilemma, einerseits das Vergewaltigungsopfer adequat zu behandeln und andererseits nicht teilzunehmen an der Tötung der Leibesfrucht? Wahrscheinlich ja. Zum Beispiel in der Koexistenz verschiedener Versordungsmöglichkeiten. So wie wie auch vom Bäcker nur Brot und nicht Fleisch im Angebot verlangen.

Nachtrag 29.01.2013Hier noch ein Link auf eine Diskussion um die "Pille danach": http://www.dradio.de/dlf/sendungen/tagfuertag/1991710/. Ich danke  auf Twitter für den Hinweis.

Nachtrag 01.02.2013

Nun ist doch Bewegung in die Sache gekommen, so dass sich der Streit doch zum besseren wendet, wobei besser noch nicht gut heißen muss. Die Rheinische Post berichtet: >>Meisner lockert Verbot für "Pille danach"<< http://nachrichten.rp-online.de/titelseite/meisner-lockert-verbot-fuer-pille-danach-1.3161028. >>Es sei auch "nichts dagegen einzuwenden, dass sie in diesem Fall auch über Methoden, die nach katholischer Auffassung nicht vertretbar sind, und über deren Zugänglichkeit aufklären".<< Damit kann man aber arbeiten.
Einen weiteren Blogpost habe ich am 17.02.2013 verfaßt: http://rheumatologe.blogspot.de/2013/02/vergewaltigungsopfer-abgewiesen-eine.html



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