Kürzlich entschied das OVG Münster, dass Rauchen von Wasserpfeifen
ohne Tabak in nordrhein-westfälischen Cafés vorerst erlaubt bleibt. (Link: http://www.rp-online.de/politik/nrw/tabakloses-shisha-rauchen-ist-in-nrw-erlaubt-1.3578909 )
Mich hatte neben dem gesundheitlichen Risiko immer
der Gestank nach Qualm gestört. Vielleicht kann das ein Raucher nicht gut
verstehen, aber mich hat es immer gestört, dass die Kleidung noch 2-3 Tage
selbst nach Lüften noch nach Rauch stanken.
Nun geht man doch nicht Shisha rauchen, um tabakfrei
zu rauchen. Ich sehe darin ein vorgeschobenes Argument. Wer will denn
überprüfen, ob die Wasserpfeife mit der vorgezeigten tabaklosen Mischung oder
Tabak befüllt wurde?
Ist die tabakfreie Mischung ist aktuell wirklich nicht
durch das Nichtraucherschutzgesetz abgedeckt? Ich kenne das Gesetz nicht. In der
Entscheidung des OVG Münster (Az.: 4 B 608/13) heißt es nach RP Online: „Da beim tabakfreien
Rauchen der Shisha-Pfeifen keine gesundheitsgefährdenden Verdampfungsprodukte
entstünden, ...“ Das möchte ich aber anzweifeln. Ich halte es für sehr
wahrscheinlich, dass beim Verglimmen von Früchten, Blättern etc. ebenso
gesundheitsschädigende Stoffe entstehen. Bei Shiazo-Steinen ist das Problem
allerdings anders gelagert, denn hier wird nicht verglimmt sondern verdampft. Immerhin
könnte sich aber die Kohle noch als schädigend herausstellen (z.B. Kohlenmonoxid).
Hier ist
aber noch so viel Bedarf für Nachforschung und Forschung, dass ich nachvollziehen
kann, warum das OVG Münster so entschieden hat. Ich verstehe nur
nicht, warum jemand das machen will. Aber gut, ich verstehe auch nicht, warum
jemand Tabak raucht oder Liquids verdampft.
Nachtrag am 27.01.2014:
Heute las ich folgende Pressemitteilung, die zum Thema passt:
Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 27.01.2014:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung rät vom Konsum von E-Shishas ab
Köln, 27. Januar 2014. Bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gibt es verstärkt Anfragen zu den elektrischen E-Shishas, die vom Aussehen und vom Prinzip einer elektrischen Zigarette ähneln: Sie sind batteriebetrieben und funktionieren über das Verdampfen eines sogenannten Liquids. Diese werden ähnlich wie beim Shisha-Tabak in diversen, aromatisierten Geschmacksrichtungen angeboten.
Aufgrund der Neuartigkeit der Produkte liegen bislang keine umfangreichen wissenschaftlichen Informationen zu den gesundheitlichen Risiken von E-Shishas vor. Sie sollten dennoch nicht verharmlost werden, betont Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der BZgA: „Ähnlich wie bei E-Zigaretten bestehen mögliche Gesundheitsgefahren hinsichtlich der verwendeten Inhaltsstoffe. Häufig ist Propylenglykol enthalten, das beim Einatmen unter anderem zu allergischen Reaktionen und Atemwegsreizungen führen kann.“
Auch gibt es E-Shishas, die das Nervengift Nikotin enthalten. Dieses kann sehr schnell abhängig machen und zu gesundheitlichen Schäden wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen. Außerdem können die Produkte fehlerhaft deklariert oder verunreinigt sein und gegebenenfalls unerlaubte Zusatzstoffe enthalten.
Erhebliche Bedenken bestehen ebenfalls gegenüber den Liquids, die in unterschiedlichen süßlichen Geschmacksrichtungen wie Mango, Schokolade oder Bubble Gum angeboten werden und somit für Kinder und Jugendliche besonders attraktiv erscheinen. Sie können zur Verharmlosung beitragen und die Hemmschwelle zum Gebrauch von nikotin- und tabakhaltigen Produkten wie Wasserpfeifen oder Zigaretten möglicherweise herabsetzen.
„Solange keine unabhängige Analyse der Inhaltsstoffe und der inhalierten Dämpfe eine gesundheitliche Unbedenklichkeit der Produkte nachweist - auch im Hinblick auf einen Langzeitgebrauch - rät die BZgA vom Konsum von E-Shishas ab. Insbesondere gehören diese Produkte nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen“, so das vorläufige Fazit von Prof. Dr. Elisabeth Pott.
Bundeszentrale für gesundheitliche AufklärungPressesprecherin: Dr. Marita Völker-Albert
Postfach 91 01 52
51071 Köln
Telefon: 0221 8992-0 / Durchwahl: -280
Fax: 0221 8992-300 / - 201
E-Mail: marita.voelker-albert@bzga.de
Internet: http://www.bzga.de
RSS-Feed: http://www.bzga.de/rss-presse.php
Twitter : https://twitter.com/bzga_de
07.12.2016:
"So gefährlich ist Shisha-Rauchen wirklich" - Link: https://www.welt.de/politik/deutschland/article156124339/So-gefaehrlich-ist-Shisha-Rauchen-wirklich.html
„Eine Wasserpfeifensitzung entspricht für jeden Teilnehmer dem Rauch von 100 Zigaretten“, heißt es im einem Bericht; Link: https://www.welt.de/politik/deutschland/article156084181/Mehr-Deutsche-greifen-zu-harten-Drogen.html
Heute las ich folgende Pressemitteilung, die zum Thema passt:
Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 27.01.2014:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung rät vom Konsum von E-Shishas ab
Köln, 27. Januar 2014. Bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gibt es verstärkt Anfragen zu den elektrischen E-Shishas, die vom Aussehen und vom Prinzip einer elektrischen Zigarette ähneln: Sie sind batteriebetrieben und funktionieren über das Verdampfen eines sogenannten Liquids. Diese werden ähnlich wie beim Shisha-Tabak in diversen, aromatisierten Geschmacksrichtungen angeboten.
Aufgrund der Neuartigkeit der Produkte liegen bislang keine umfangreichen wissenschaftlichen Informationen zu den gesundheitlichen Risiken von E-Shishas vor. Sie sollten dennoch nicht verharmlost werden, betont Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der BZgA: „Ähnlich wie bei E-Zigaretten bestehen mögliche Gesundheitsgefahren hinsichtlich der verwendeten Inhaltsstoffe. Häufig ist Propylenglykol enthalten, das beim Einatmen unter anderem zu allergischen Reaktionen und Atemwegsreizungen führen kann.“
Auch gibt es E-Shishas, die das Nervengift Nikotin enthalten. Dieses kann sehr schnell abhängig machen und zu gesundheitlichen Schäden wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen. Außerdem können die Produkte fehlerhaft deklariert oder verunreinigt sein und gegebenenfalls unerlaubte Zusatzstoffe enthalten.
Erhebliche Bedenken bestehen ebenfalls gegenüber den Liquids, die in unterschiedlichen süßlichen Geschmacksrichtungen wie Mango, Schokolade oder Bubble Gum angeboten werden und somit für Kinder und Jugendliche besonders attraktiv erscheinen. Sie können zur Verharmlosung beitragen und die Hemmschwelle zum Gebrauch von nikotin- und tabakhaltigen Produkten wie Wasserpfeifen oder Zigaretten möglicherweise herabsetzen.
„Solange keine unabhängige Analyse der Inhaltsstoffe und der inhalierten Dämpfe eine gesundheitliche Unbedenklichkeit der Produkte nachweist - auch im Hinblick auf einen Langzeitgebrauch - rät die BZgA vom Konsum von E-Shishas ab. Insbesondere gehören diese Produkte nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen“, so das vorläufige Fazit von Prof. Dr. Elisabeth Pott.
Bundeszentrale für gesundheitliche AufklärungPressesprecherin: Dr. Marita Völker-Albert
Postfach 91 01 52
51071 Köln
Telefon: 0221 8992-0 / Durchwahl: -280
Fax: 0221 8992-300 / - 201
E-Mail: marita.voelker-albert@bzga.de
Internet: http://www.bzga.de
RSS-Feed: http://www.bzga.de/rss-presse.php
Twitter : https://twitter.com/bzga_de
07.12.2016:
"So gefährlich ist Shisha-Rauchen wirklich" - Link: https://www.welt.de/politik/deutschland/article156124339/So-gefaehrlich-ist-Shisha-Rauchen-wirklich.html
„Eine Wasserpfeifensitzung entspricht für jeden Teilnehmer dem Rauch von 100 Zigaretten“, heißt es im einem Bericht; Link: https://www.welt.de/politik/deutschland/article156084181/Mehr-Deutsche-greifen-zu-harten-Drogen.html
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