Sunday, February 17, 2013

Vergewaltigungsopfer abgewiesen - eine Nachschau



Ich hatte mich vor einem Monat schon einmal zu dem Thema geäußert. Nun ist es aus der Tagespresse verschwunden. Es ist also ein guter Zeitpunkt für eine Nachschau.

Was war geschehen? Eine junge Frau ist (ziemlich sicher) vergewaltigt worden und die Beratung bzw. Nachversorgung (nicht die Notfallversorgung) u.a. zur Spurensicherung wurde von zwei katholischen Krankenhäusern in Köln (in gleicher Trägerschaft) der anfragenden Ärztin der ärztlichen Notversorgung gegenüber abgelehnt. Die Verordnung der Pille danach war nicht Thema der Anfrage, denn die hatte die Ärztin bereits verordnet!

Die nachfolgende Aufregung war groß, teilweise zu Recht, teilweise zu Unrecht. Es wurde gar gefordert, diesen Kliniken, oder katholischen Kliniken überhaupt die Zulassung zu entziehen.

Mittlerweile äußerte sich Th. Vortkamp (Katholischer Krankenhausverband Deutschland) in einem Interview (Konradsblatt 5/2013, S.4): "Wir und unsere Mitgliedereinrichtungen haben klargestellt, dass an allen katholischen Krankenhäusern die Erstversorgung und Spurensicherung der Vergewaltigungsopfern sichergestellt sind. Niemand wird abgewiesen." Allerdings sind bestimmte Leistungen ausgeschlossen, denn: "Kirchliche Krankenhäuser haben das verfassungsmäßig geschützte Recht, bestimmte medizinische Leistungen wie Abtreibungen nicht anbieten zu müssen." Allerdings verweist Vortkamp auch auf Gremien, die nun analysieren müssten, "was da in Köln konkret passiert ist". Ich erinnere mich an den Beitrag in der Kirchenzeitung für das Erzbistum Köln vom 30.01.1998 zur Schwangerschaftskonfliktberatung. Kardinal Meissner wollte "sobald als möglich eine Arbeitsgruppe dafür einsetzen". Gab es nun diese Arbeitsgruppe? Wenn ja, hat sie dieses Thema ausgeklammert? 15 Jahre wären doch Zeit genug gewesen.

Eine Form der "Pille danach" führt zur Verhinderung bzw. Verzögerung des Eisprungs; diese Form wäre nach katholischer Morallehre möglich, wirkt aber nicht, wenn die Empfängnis bereits stattgefunden hat. Wenn aber die Empfängnis bereits stattgefunden hat, ist eine Unterbrechung der Schwangerschaft mit einer zweiten Art der "Pille danach" nach katholischer Morallehre nicht zulässig.

Das Deutsche Ärzteblatt zitiert den Präsidenten der Ärztekammer Nordrhein Henke: "Das Vorgehen in katholischen Häusern muss klar und transparent sein." [DÄ, Jg 110, Heft 6, 08.02.2013, S. B 191]

Wir bleiben gespannt, bis wann diese Forderungen umgesetzt sind.



Der andere Blogpost zum Thema steht hier: http://rheumatologe.blogspot.de/2013/01/abgewiesenes-vergewaltigungsopfer.html  

Nachtrag am 09.03.2013

In der aktuellen Ausgabe des Rheinischen Ärzteblattes steht unter der Rubrik "Sicherer Verordnen" (Folge 251) eine gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologsiche Endoskopie und Fortpflanzungsmedizin (DGGEF) und des Berufsverbandes der Frauenärzte zur Notfallkontrazeption zitiert. Es wird primär die Gabe von 30 mg Ulipristal empfohlen. Die sekundäre Empfehlung besteht in 1,5 mg Levonorgestrol. Beide Medikamente wirken weder abortiv noch implantationshemmend in der angegebenen Dosierung und wären damit auch nach katholischer Morallehre möglich. Problematisch ist die Wirksamkeitsrate, die mit "nicht zu 100 Prozent" angegeben wird. Als eine "99 Prozent sichere Verhütung" wird ein Kupfer-IUD empfohlen. Hier hätten beide Verbände und auch das Rheinische Ärzteblatt stringenter arbeiten müssen. Wie hoch ist denn nun die Wirksamkeitsrate? Die Kupfer-IUD ist nicht nach katholischer Morallehre möglich, da sie implantationshemmend auf die befruchtete Eizelle wirkt.




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