Ich habe gestern Abend ein kurioses VerkehrsSchild entdeckt. Es soll ein HalteVerbotschild sein, aber es sieht ja viel mehr aus, so wie es angebracht ist, als würde dort eine christliche Gemeinde (Kreuz) zu einem StoßGebet oder meditativen Innehalten einladen. Trotzdem darunter steht, daß dort absolutes HalteVerbot für eine LadeZone ist. Aber so wie es angebracht ist, stellt sich mir die Frage: ist es denn so gültig? Da es sich auf PrivatGrund befindet, müßte es. auf jeden Fall gültig sein, weil der Eigentümer des GrundStücks über sein GrundStück verfügen kann und nur VerkehrsSchilder anbringt. um seinen Willen eindeutlich zu bekunden. Aber wie ist es nun in einem Rechtsfall? Würde da nicht ein Rechtsanwalt argumentieren können, daß dieses Schild, so wie es angebracht ist, nicht den Bestimmungen den StraßenVerkehrsOrdnung (StVO) für das Schild 283 entsprechen würde? Das ist eine Frage, die ich nicht beantworten kann. Wer es im Kommentar beantworten kann, der ist aufgerufen, dies zu tun.
PS. Die Auflösung ging jetzt aber schnell über Twitter ("X").
@ Sladada (Stefan Lüders):
Wenn es eine öffentlich zugängliche Verkehrsfläche ist dann gilt auch die StVO und ihre Regeln. Und auch Verkehrsschilder gelten, wenn sie eindeutig erkennbar sind.
Also: Ja, das Halteverbot gilt.
https://x.com/sladade/status/1862037248352399850
Es handelt sich um die öffentlich zugängliche Verkehrsfläche eines Supermarkts. Herzlichen Dank!
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