2500 Jahre alte Keilschrift zur Entbindung von der
Schweigepflicht gegenüber der Privaten Verrechnungsstelle (damals gab es nur
Privatpatienten)
Ich gebe zu: das Problem ist nicht neu, aber es spitzt
sich immer mehr zu. Ich halte Datenschutz und Schweigepflicht für sinnvoll,
aber es kommen immer neue, und wie ich meine überzogene, Anforderungen.
Entbindung von der Schweigepflicht für ein Labor
Wenn ich nun für einen unserer Patienten dieses Labor in
Anspruch nehmen will, dann muss ich zunächst die Einwilligung einholen. Und
wenn ein weiteres Labor notwendig ist, dann muss auch dafür eine Einwilligung
gegeben werden. Wird dadurch der Datenschutz verbessert? Ich habe meine
Zweifel.
Wir haben die Namensschilder an den Türen der
Patientenzimmer schon vor langer Zeit entfernt. Wir haben die Schilder an
Betten so verdreht, dass man sie nicht lesen kann. Ich hoffe, dass der
Datenschutz weiterhin zulässt, dass Patienten weiterhin ein Armband mit ihrem
Namen (so ähnlich wie im All-inclusive-Hotel) tragen dürfen, so dass man im
Notfall weiß, wen man behandelt.
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