Monday, January 8, 2018

IGeL sind stachelig




Wenn es nach mir ginge, gäbe es keine Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), auch wenn es sich um ärztliche Leistungen bzw. Laboruntersuchungen handelt. Sie gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Sie können auf Ihren Wunsch ergänzend zur Therapie und Diagnose eingesetzt werden; aber lesen Sie zunächst weiter und überlagen dann, ob Sie es auch wirklich wollen.

Als Regel könnte gelten: wenn es die GKV nicht zahlt, dann ist es nicht notwendig. So ganz stimmt das nicht, aber es stimmt meistens. Auch wenn wir Ärzte und Patienten so manches Mal Probleme mit Krankenkassen haben, einst sollte klar sein: Krankenkassen haben ein Interesse daran, dass es ihren Mitgliedern gut geht, denn dann kosten sie weniger. Wenn es also keinen nachweisbaren Nutzen durch eine Leistung gibt, dann bezahlt die Kasse auch nicht. Richtig, sage ich, denn das ginge zu Lasten der anderen Versicherten.

Der IGeL-Monitor bewertete Leistungen[1]. Und er bewertete konservativ, z.B. bekam die Bach-Blütentherapie die Bewertung unklar. Ich halte diese Therapie für die reine Esoterik, die in der Medizin nichts zu suchen haben sollte; „mehrere randomisierte, kontrollierte Studien lieferten keine Hinweise auf eine tatsächliche medizinische Wirksamkeit der Bach-Blütentherapie, aus wissenschaftlicher Sicht wird sie als unplausibel eingestuft. Die ihr zugrunde liegenden Konzepte gelten als pseudowissenschaftlich“ [2]. „In Deutschland sind Bachblütenpräparate als Arzneimittel nicht zugelassen, die Seminare und Ausbildungsgänge zum Bachblütentherapeuten sind nicht einheitlich geregelt.“ [3]
Eine uneingeschränkt positive Einschätzung für eine Methode hat der IGeL-Monitor nicht gelistet. Eine uneingeschränkt negative Einschätzung vergibt der IGeL-Monitor für die Colon-Hydro-Therapie, die Infusion durchblutungsfördernder Substanzen zur Behandlung eines Hörsturzes, die Bestimmung von IgG zur Feststellung von Nahrungsmittelallergien und Ultraschalluntersuchungen der Eierstöcke, um Frauen davor zu bewahren, an Eierstockkrebs zu sterben. 23mal wird die Einschätzung tendentiell negativ, aber nur dreimal die Einschätzung tendentiell positiv abgegeben.

Ich halte es für ethisch nicht tragbar, dass sich Ärzte als Verkäufer von zweifelhaften Leistungen betätigen.
Patienten rate ich zu mehr Skepsis und auch Rückgrat, besonders, wenn der Rücken schmerzt. Lassen Sie sich nicht alles aufschwatzen. Und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.


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