Monday, July 30, 2012

Radiosynoviorthese



Was kann die Radiosynoviorthese und was kann sie nicht? Sie kann eine hilfreiche Methode im Rahmen von entzündlichen Gelenkerkrankungen sein. Aber man sollte sich nicht bei allen Gelenkveränderungen einsetzen, denn dann muss sie scheitern.


Bei der Radiosynoviorthese wird radioaktives Material in ein Gelenk injiziert. Es handelt sich dabei um sogenannte Beta-Strahler, also Elemente, die ß-Strahlen abgeben. Für große Gelenke (z.B. Kniegelenk) ist dies das Yttrium-90, ein Element aus der Gruppe der seltenen Erden. Rhenium-186 wird für mittelgroße Gelenke und Erbium-169 bei kleinen Gelenken eingesetzt. Yttrium-90 kann im Gewebe ca. 11 mm und Erbium-169 nur 1 mm weit strahlen. Mehr dazu auf Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Radiosynoviorthese. Es sind auch andere Radionukleotide im Gebrauch, manchmal nur experimentell, wie z.B. Phosphor-32 oder Rhenium-188.
Die Entscheidung trifft letztlich der Nuklearmediziner, aber es wäre nun falsch, sämtliche Untersuchungen und Entscheidung in die Hand der Nuklearmedizin zu legen. Die Radiosynoviorthese ist nur ein Teil der Therapie und über die sollte der primär behandelnde Arzt entscheiden, bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen der Rheumatologe. Warum dies so besser ist, davon unten mehr. Die Nuklearmediziner haben zur Radiosynoviorthese eine Leitlinie erstellt, die den hohen Stand der technischen Durchführung und die Sicherheit der Methode widerspiegelt. Hier ist auch zu lesen: „Die Diagnose und die Indikationsstellung müssen im Rahmen einer interdisziplinär getragenen Therapiestrategie in Zusammenarbeit mit einem rheumatologisch versierten Arzt (in der Regel internistischer oder orthopädischer Rheumatologe) gestellt werden. Bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen sollte eine sechsmonatige konservative Therapie der Radiosynoviorthese vorausgehen.“ Link: http://www.nuklearmedizin.de/leistungen/leitlinien/html/radiosynoviorthese.php?navId=53. An der Leitlinie hat auch Prof. G. Mödder mitgearbeitet, der für die Verbreitung der Methode maßgeblich gesorgt hat und den ich auch über die gemeinsame Betreuung von Patienten kenne.


Sie merken, mir liegt etwas an dieser Methode, weshalb ich es nicht verstehen kann, dass diese Methode durch Fehlanwendung in Verruf gerät. Die aktivierte Arthrose ist nur dann eine Indikation, wenn sie trotz konservativer Therapie bestehen bleibt. Eine Arthrose ist aber nicht aktiviert, wenn das Gelenk in einer Knochenszintigrafie mehr Aktivität aufweist (insbesondere, wenn das mit der Farbe Rot auf bunten Bildchen bewiesen werden soll). Die Aktivierung zeigt sich in einer weichen Schwellung, die zusätzlich zur harten Grundschwellung auftritt und insbesondere im Gelenkerguss eines arthrotisch veränderten Gelenkes.


Welche Kontraindikationen bestehen? Absolute Kontraindikationen sind Schwangerschaft, Stillem, blutiger Erguss, Infektionen oder Hauterkrankungen (Schuppenflechte!) oder eine geplatzte Bakerzyste. Darüber bestehen noch weitere, die jedoch abwägbar sind.
K. Kisielinski und Kollegen haben die Komplikationen nach Radiosynoviorthese untersucht: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/20381398. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass es zu Knochennekrosen und weiteren unerwünschten Nebenwirkungen kommen kann und folgern, dass die Radiosynoviorthese bei der fortgeschrittenen Kniegelenksarthrose doch nicht das Mittel der Wahl zu sein scheint.


Take home message – die Radiosynoviorthese ist eine sinnvolle Methode, aber die Indikation gehört richtig gestellt.


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