Wilhelm Heinrich Schüßler
(1821–1898) hatte die Idee, die Krankheiten würden durch einen gestörten
Mineralhaushalt der Zellen entstehen und man könne diese durch Gabe von verdünnten
Mineralien (ähnlich wie in der Homöopathie) therapieren. Es gibt keinen
wissenschaftlichen Beleg für diese Annahmen. Insbesondere gibt es keinen
wissenschaftlichen Nachweis für die Wirksamkeit von Schüßler-Salzen. „Biochemie
nach Schüßler ist zur Behandlung von Krankheiten nicht geeignet.“ [1]
Nach Schüßler wirken die Salze auf
physiologisch-chemische Vorgänge im menschlichen Organismus [2] und beruhten
nicht auf dem homöopathischen Simile-Prinzip. Trotzdem werden sie wie homöopathische
Arzneimittel hergestellt und nach deutschen Arzneimittelgesetz (AMG) auch so
eingestuft.
Der Biochemische Bund ließ sich in die Reichsarbeitsgemeinschaft der Verbände für naturgemäße Lebens- und
Heilweise eingliedern [3]. Heinrich Himmler versuchte die Wirksamkeit zu
belegen, indem er im KZ Dachau Experimente an katholischen Priestern
durchführen ließ, denen durch Injektion von Eiter Blutvergiftungen beigebracht
wurden. Die Schüßler-Salze waren wirkungslos und einige der Priester verstarben
durch die Sepsis. Siehe dazu auch: [4]
Nach dem 2. Weltkrieg wurde der Biochemische Bund aufgelöst, nur um
bereits 1946 wieder neu gegründet zu werden. 1949 erschien auch wieder die
Mitgliederzeitschrift Gesundes Volk, die dann später unter dem weniger
völkischen Titel Weg zur Gesundheit weiter existiert.
Auch die Leichtgläubigkeit ist
ein Anwendungsgebiet der Schüßler-Salze. Leichtgläubigkeit wird dabei als
Krankheit der Seele aufgefasst. [5]. Wenn man nun aus Leichtgläubigkeit
Schüßler-Salze nimmt, dann kann man sie auch gegen die Leichtgläubigkeit
nehmen, aber wenn man dann nicht mehr leichtgläubig ist, ja dann wären sie
wirksam … „allein, mir fehlt der Glaube“.
Das Oberlandesgericht Hamm hat am
13.12.2012 die in der Deutschen Hebammenzeitschrift veröffentlichte
Werbeaussage „Schüßler-Salze … Sanfte Begleiter in der Schwangerschaft“ als
irreführend untersagt [6]. Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm befand,
dass die Wirkung der beworbenen Schüßler-Salze nicht wissenschaftlich gesichert
sei; und sah eine Gefahr, dass Schwangere möglicherweise von der Befragung
ihres Arztes oder von der Einnahme angeblich mehr belastender, aber besser
helfender Präparate (der Schulmedizin) abgehalten werden könnten. Das Urteil
ist rechtskräftig.
Ich könnte jetzt den
leichtgläubigen Nutzern von Schüßler-Salzen sagen, dann könnten sie auch an den
Weihnachtsmann glauben. Ich mag aber nicht. In der Regel sind es doch
verzweifelte Menschen, denen die pharmakologischen Möglichkeiten der
Schulmedizin nicht helfen konnten. Andererseits ist das kein Argument, diese
Menschen zu übervorteilen.
Ich rate ab.
Links
und Literaturangaben:
[1] Stiftung Warentest (Hrsg.):
„Die andere Medizin - ´Alternative´ Heilmethoden für Sie bewertet“, Berlin 2005,
ISBN 3-937880-08-9, S. 106; zitiert nach [2].
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