Fleischereifachverkäuferinnen auf der Markt in Bischkek - Kopfbedeckung ist Pflicht,
aber nicht alle tragen ein Kopftuch
Wieder einmalmehr erhielt ist eine E-Mail aus
meiner salafistischen Quelle. Man berichtete über eine Praktikantin, die in
einem Pflegeheim wegen des Kopftuches abgelehnt worden war. Einige Stunden
zuvor hatte ich im Journal der Vereinten Evangelischen Mission über das Problem
gelesen [1].
Die junge Frau wollte sich nur für ein
zweiwöchiges Praktikum für eine Küchenaushilfstätigkeit bewerben. „Die
kopftuchtragende Bewerberin erhielt eine Absage. In der Begründung hieß es,
dass bei der Essenzubereitung aus hygiene-rechtlichen Gründen grundsätzlich
nicht mit einem Kopftuch gearbeitet werden dürfe.“
Das ist nun eine dumme Begründung, denn in
der Küche soll ja aus hygienischen Gründen mit Kopfbedeckung gearbeitet werden.
Mittlerweile tragen sogar Köche Kopftücher [2], die damit ein wenig wie Hulk
Hogan aussehen [3]. Die junge Frau hatte sich an die Antidiskriminierungsstelle
des Bundes gewendet und die Pflegedienstleitung ließ sich dann überzeugen, ihr
doch die Stelle anzubieten. Dieses Praktikum nahm sie jedoch nicht wahr, da sie
zwischenzeitlich in einer anderen Einrichtung ein solches absolviert hatte.
Übrigens kann man den Fall auch auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle
des Bundes nachlesen.
Wenn man das Internet durchgeht, wird man
immer wieder fündig, dass sich das Tragen eines Kopftuches negativ auf
Bewerbungen ausgewirkt hatte. Das sollte sich ändern. Im Journal der Vereinten
Evangelischen Mission werden zwei junge Frauen vorgestellt, von der die eine
ein Kopftuch trägt und die andere nicht. Zwei Dinge waren ihnen wichtig: 1. Das
Kopftuch ist kein Instrument der Unterdrückung durch männliche
Familienmitglieder, und 2. möchten sie nicht auf die Frage Kopftuch oder nicht
reduziert werden.
Ich hoffe, dass sich die Situation bessert. Die
evangelische Kirche und die Daikonie arbeiten daran [4]. Und wenn es doch
einmal nicht klappt, sollte frau nicht sofort aufgeben und sich an die Antidiskriminierungsstelle
des Bundes wenden.
Links:
[1] Journal der Vereinten Evangelischen
Mission, 2/2017, S. 13
[2] https://www.lusini.de/berufsbekleidung/berufskleidung/kochbekleidung/kopftuecher/
(nicht als Werbung gedacht)
[4] http://www.ekhn.de/aktuell/detailmagazin/news/kopftuch-in-ekhn-erlaubt.html
undhttp://www.ekhn.de/aktuell/detailmagazin/news/diakonie-vorstand-kein-kopftuchverbot-in-der-evangelischen-kirche.html
.
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